Unsere Ausbildungen
Klasse A
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- a) 24 Jahre bei Direkteinstieg
- a) 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- b) 21 Jahre
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- Dauer: mindestens 60 Minuten
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
weitere Informationen:
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.
Klasse A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- Dauer mindestens 60 Minuten
- bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Weitere Informationen:
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.
Quelle: FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e. V.
Bitte um Beachtung
Seit 1.Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen. Die Schutzkleidung ist auch während aller praktische Ausbildungsfahrten zu tragen.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, eng anliegender Motorradjacke, Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Die Neuregelung gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist. Problematisch ist, dass keine verbindliche Norm für die Schutzbekleidung genannt ist. Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schutzkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.
Klasse B196
A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) OHNE Prüfung!
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
- Mindestalter 25 Jahre
Theorieausbildung:
- 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
- 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
KEINE Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich
Klasse B
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- Dauer: min. 45 Minuten
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigst du ein Passbild.
- bekommst du beim Umtausch deines Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt
- werden dir außerdem die Klassen A und A1, allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg, zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.
- Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3). Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg und die Zahl der Achsen auf drei begrenzt. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu deinem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn du eine ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand und dein Sehvermögen vorlegst. Wenn du deinen alten Führerschein nicht umtauschst, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg
- die Klasse T, wenn du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist
- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt. Du kannst auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer dich zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit dir bis zur Prüfungsreife üben.
- Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h)
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
Klasse BE
Eingeschlossene Klasse: –
- Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
- entfällt
- Dauer: mindestens 45 Minuten
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.
- bekommst du beim Umtausch deines Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt
- werden dir außerdem die Klassen A und A1, allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg, zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.
- Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3). Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg und die Zahl der Achsen auf drei begrenzt. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn du eine ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand und dein Sehvermögen vorlegen. Wenn du deinen alten Führerschein nicht umtauschst, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg
- die Klasse T, wenn du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind
- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt. Du kannst auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer dich zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit dir bis zur Prüfungsreife üben.
- Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
Klasse B96
Eingeschlossene Klassen: AM, L
- 150 Minuten (2,5 Stunden)
- Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Stunden)
- Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Stunde)
- entfällt
- entfällt
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.
- bekommst du beim Umtausch deines Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt
- werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.
- Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3). Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg und die Zahl der Achsen auf drei begrenzt. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu deinem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn du eine ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand und dein Sehvermögen vorlegst. Wenn du deinen alten Führerschein nicht umtauschst, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg
- die Klasse T, wenn du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist
- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt. Du kannst auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer dich zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit dir bis zur Prüfungsreife üben.
- Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h)
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)