Unsere Ausbildungen

Klasse A

KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Alter:
  • a) 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • a) 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
  • b) 21 Jahre
Ausbildung:
Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 zu A2 und von A2 zu A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
 
Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Prüfung:
Theorieprüfung
  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2
 
Praktische Prüfung
  • Dauer: mindestens 60 Minuten
  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
 
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

weitere Informationen:

Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.

Quelle: FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e. V.

Klasse A2

KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Alter:
18 Jahre
Ausbildung:
Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 zu A2 und von A2 zu A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
 
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt zu A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Prüfung:
Theorieprüfung
  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.
 
Praktische Prüfung
  • Dauer mindestens 60 Minuten
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
 
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Weitere Informationen:

Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.

Quelle: FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e. V.

Bitte um Beachtung

Seit 1.Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen. Die Schutzkleidung ist auch während aller praktische Ausbildungsfahrten zu tragen.

Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, eng anliegender Motorradjacke, Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.

Die Neuregelung gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist. Problematisch ist, dass keine verbindliche Norm für die Schutzbekleidung genannt ist. Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schutzkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.

Quelle: ADAC

Klasse B196

 

A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) OHNE Prüfung!

Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.


Voraussetzungen:

  • mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
  • Mindestalter 25 Jahre 

Theorieausbildung:

  • 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxisausbildung:

  • 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

KEINE Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich

Zum Preis (hier klicken)

 

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Alter:
18 / 17* Jahre
 
* Im Rahmen des begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 findest du hier… Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung:
Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
 
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 
 
Prüfung:
Theorieprüfung
  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.
 
Praktische Prüfung
  • Dauer: min. 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
 
 
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wichtig:
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Erweiterung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
Weitere Informationen:
Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigst du ein Passbild.
Wenn du den Führerschein der „alten“ Klasse 3 hast
  • bekommst du beim Umtausch deines Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt
  • werden dir außerdem die Klassen A und A1, allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg, zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.
Auf Antrag bekommst du außerdem:
  • Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3). Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg und die Zahl der Achsen auf drei begrenzt. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu deinem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn du eine ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand und dein Sehvermögen vorlegst. Wenn du deinen alten Führerschein nicht umtauschst, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg
  • die Klasse T, wenn du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist
Du darfst mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
  • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt. Du kannst auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer dich zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit dir bis zur Prüfungsreife üben.

  • Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst du fahren:
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h)
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Quelle: FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e. V.


Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
Eingeschlossene Klasse: –
Alter:
18 / 17* Jahre
 
*Im Rahmen des begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 findest du hier… Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung:
Theorie
  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
 
Praxis
 
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Prüfung:
Theorieprüfung
  • entfällt
 
 
Praktische Prüfung
  • Dauer: mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
 
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.
Wichtig:
Du benötigst den Führerschein der Klasse B oder musst zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Weitere Informationen:
Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.
Wenn du den Führerschein der „alten“ Klasse 3 hast
  • bekommst du beim Umtausch deines Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt
  • werden dir außerdem die Klassen A und A1, allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg, zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.
Auf Antrag bekommst du außerdem:
  • Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3). Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg  und die Zahl der Achsen auf drei begrenzt. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn du eine ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand und dein Sehvermögen vorlegen. Wenn du deinen alten Führerschein nicht umtauschst, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg
  • die Klasse T, wenn du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind
Du darfst mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
  • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt. Du kannst auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer dich zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit dir bis zur Prüfungsreife üben.

  • Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst du fahren:
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Quelle: FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e. V.

Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist auf max. 4.250 kg begrenzt 
 
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Alter:
18 / 17* Jahre
 
*Im Rahmen des begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 findest du hier… Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung:
Theorie
  • 150 Minuten (2,5 Stunden)
 
Praxis
 
  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Stunden)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Stunde)
Prüfung:
Theorieprüfung
  • entfällt
 
 
Praktische Prüfung
  • entfällt
 
 
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.
Wichtig:
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Erweiterung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl schon bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
Weitere Informationen:
Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.
Wenn du den Führerschein der „alten“ Klasse 3 hast
  • bekommst du beim Umtausch deines Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt
  • werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.
Auf Antrag bekommst du außerdem:
  • Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3). Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg  und die Zahl der Achsen auf drei begrenzt. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu deinem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn du eine ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand und dein Sehvermögen vorlegst. Wenn du deinen alten Führerschein nicht umtauschst, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg
  • die Klasse T, wenn du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist
Du darfst mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
  • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt. Du kannst auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer dich zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit dir bis zur Prüfungsreife üben.

  • Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst du fahren:
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h)
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Quelle: FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e. V.

 

Wir bieten dir auch gerne Auffrischungsstunden an, falls du mal längere Zeit nicht gefahren bist.

Des weiteren helfen wir dir gerne bei der Umschreibung deiner ausländischen Fahrerlaubnis.